ad ab|sụr|dum eine Behauptung \ad absurdum führen jmdm. die Unsinnigkeit einer Behauptung beweisen, indem man ihm ihre (unmöglichen) Folgen vor Augen führt u. sie dadurch lächerlich macht [lat., „zum Misstönenden, zur Untauglichkeit“ (führen)]
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in den Wendungen etw., (selten:) jmdn. ad a. führen (bildungsspr.; das Widersinnige, die Sinnlosigkeit von etw. nachweisen, die Unsinnigkeit von etw. aufzeigen; jmdn. des Widersinns seiner Behauptung o. Ä. überführen: dadurch werden die Reformen ad a. geführt);
sich ad a. führen (bildungsspr.; sich als widersinnig, sinnlos, unsinnig erweisen: Gebühren zu erheben hat sich im Zeitalter des Internets ad a. geführt).
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ad absụrdum
[lateinisch], etwas ad absurdum führen, die Widersinnigkeit oder Nichthaltbarkeit, z. B. einer Behauptung, beweisen.
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ad ab|sụr|dum [zu ↑ad u. ↑absurd]: in der Wendung etw., jmdn., sich ad a. führen (bildungsspr.; das Widersinnige, die Sinnlosigkeit von etw. nachweisen; jmdn. des Widersinns seiner Behauptung o. Ä. überführen; sich als widersinnig, sinnlos erweisen): männliches Machen hat sich ad a. geführt (Dierichs, Männer 279); dass Gott unseren Pessimismus widerlegen, unseren Kassandraspruch ad a. führen werde (K. Mann, Wendepunkt 342).
Universal-Lexikon. 2012.