ạb||gra|ten 〈V. tr.; hat〉 ein metallisches Werkstück \abgraten einen Grat davon entfernen
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Abgraten,
Entgraten, bei metallischen Werkstücken das Beseitigen der an Flächen, Kanten, Rändern u. a. überstehenden Grate, die bei der Herstellung, Formung und spanenden Bearbeitung (z. B. beim Gießen, Schmieden, Bohren oder Drehen) entstehen. Das Abgraten geschieht mithilfe besonderer Abgratwerkzeuge (Abgratgesenke), in denen das Werkstück an einer seiner Kontur entsprechenden Schnittkante vorbeigedrückt wird, oder durch Abschleifen und Polieren. Unter Abgraten oder Abkanten versteht man auch das Beseitigen scharfer Kanten nach Schneiden oder Gravieren von Glas, meist chemisch mit Säuren (Säurepolitur) oder durch Abrunden mittels Erhitzung.
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ạb|gra|ten <sw. V.; hat: (ein Werkstück) von Graten befreien: ein Gussstück a.
Universal-Lexikon. 2012.