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zu Schanden
zu|schan|den [ts̮u'ʃandn̩], zu Schan|den <Adverb> (geh.):
in einem Zustand des Zerstörtseins, Zugrunde-gerichtet-Seins, Unbrauchbarseins:
jmds. Hoffnungen zuschanden machen; alle Pläne wurden zuschanden; ich habe den neuen Wagen zuschanden gefahren.

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zu|schạn|den auch: zu Schạn|den 〈Adv.〉 kaputt ● er wird sich noch \zu Schanden arbeiten 〈umg.〉 seine Gesundheit durch zu vieles Arbeiten zerstören; das hat alle unsere Erwartungen, Hoffnungen, Pläne \zu Schanden gemacht zunichtegemacht, sie vereitelt; ein Pferd \zu Schanden reiten so rücksichtslos reiten, dass es Schaden erleidet; \zu Schanden werden vernichtet werden [→ Schande]

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zu|schạn|den, zu Schạn|den <Adv.; in Verbindung mit bestimmten Verben [eigtl. erstarrter Dativ Pl. von Schande] (geh.):
in einen Zustand des Zerstörtseins, Zugrunde-gerichtet-Seins:
jmds. Hoffnungen z. machen (zerstören, vereiteln);
all ihre Pläne gingen z.;
er hat seinen Wagen z. gefahren.

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zu|schạn|den (auch: zu Schanden) [eigtl. erstarrter Dativ Pl. von ↑Schande] <in Verbindung mit bestimmten Verben>: 1. (geh.) in einen Zustand des Zerstört-, Zugrunde-gerichtet-Seins: jmds. Hoffnungen z. machen (zerstören, vereiteln); all seine Pläne gingen z.; er hat seinen Wagen z. gefahren; Ich will mein Pferd ja nicht z. reiten (Hartlaub, Muriel 73); ein Sägeblatt, das an einem im Holz verborgenen Eisenstück z. (zerstört, unbrauchbar) geworden war (Ransmayr, Welt 31). ∙ 2. *jmdn. z. machen (beschämen; eigtl. = bewirken, dass jmd. nicht mit Ehren bestehen kann): denn ein Mädchen hat dich z. gemacht (Schiller, Kabale V, 1).

Universal-Lexikon. 2012.