vorübergehende Einstellung von Kampfhandlungen:
eine Waffenruhe vereinbaren, fordern, einhalten, brechen.
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Wạf|fen|ru|he 〈f.; -; unz.〉 vorübergehende Unterbrechung der Kampfhandlungen ● die vereinbarte \Waffenruhe (nicht) einhalten
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Wạf|fen|ru|he, die; -, -n:
vorübergehende Einstellung von Kampfhandlungen.
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Waffenruhe,
Völkerrecht: Vereinbarung über eine vorübergehende Einstellung bewaffneter Feindseligkeiten zwischen Kriegsparteien, meist durch höhere militärische Befehlshaber für ihren Befehlsbereich abgeschlossen. Im Unterschied zum Waffenstillstand zielt die Waffenruhe nicht auf die Beendigung des Krieges, sondern soll z. B. die Bergung Verwundeter, die Evakuierung der Zivilbevölkerung oder den Durchlass von Parlamentären ermöglichen.
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Wạf|fen|ru|he, die: vorübergehende Einstellung von Kampfhandlungen.
Universal-Lexikon. 2012.