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unser
1un|ser ['ʊnzɐ] <Possessivpronomen>:
dient dazu, ein Besitz- oder Zugehörigkeitsverhältnis einer Gruppe, die die eigene Person einschließt, zu bezeichnen: unser Haus ist größer als eures; unser großer Bruder wird uns beschützen; auf unseren rustikalen Stühlen sitzt man ausgezeichnet; unsere neue Waschmaschine ist schon kaputt.
  2un|ser ['ʊnzɐ] Personalpronomen; Gen. von »wir«> (geh.):
sie erinnern sich unser.

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ụn|ser
I 〈Personalpron. der 1. Person Pl., Gen. von〉 wir ● Gott, erbarme dich \unser!; erinnerst du dich \unser noch?; gedenke \unser!; wir waren \unser drei
II 〈Possesivpron. der 1. Person Pl.; adjektiv. Gebrauch; substantiv. Gebrauch〉 \unser Sohn, \unsere Tochter, \unser Haus; \unseres Wissens 〈Abk.: u. W.〉; ein Brief \unserer Kinder; dürfen wir Ihnen \unseren Sohn vorstellen?; das Haus ist \unser 〈geh.〉 gehört uns; Vater \unser, der du bist im Himmel; ein Brief von \unserem Sohn; 〈Großschreibung〉 Unsere Liebe Frau Maria, Mutter Jesu; Unsrer Lieben Frau(en) Kirche; →a. unsere
[→ uns]

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1ụn|ser <Possessivpron.; bezeichnet (den, die Hörer ein- oder ausschließend) die Zugehörigkeit zu Personen, von denen in der 1. Pers. Pl. gesprochen wird> [mhd. unser, ahd. unsēr]:
1.
a) <vor einem Subst.:> u. Sohn, Haus;
-e/unsre Heimat;
-e/unsre Angehörigen;
u. von mir selbst abgeschickter Brief;
(als Ausdruck einer Gewohnheit, einer gewohnheitsmäßigen Zugehörigkeit, Regel o. Ä.:) wir saßen gerade bei -[e]m/unsrem Dämmerschoppen;
(als Pluralis Majestatis od. Modestiae in der Funktion von »1mein 1 a«:) Wir, Friedrich, und Unser Kanzler;
wir kommen damit zum Hauptteil -er/unsrer Abhandlung;
(in vertraulicher Anrede, bes. gegenüber Kindern u. Patienten (veraltend), in der Funktion von »dein« bzw. »Ihr«:) nun wollen wir mal sehen, wie es -em/-m/unsrem Bäuchlein heute geht;
b) <o. Subst.> vgl. 1mein (1 c):
das ist nicht euer Verdienst, sondern -es/unsres;
(als Pluralis Majestatis od. Modestiae in der Funktion von »1mein 1 c«:) Herr Kollege, dies ist nicht Ihre Vorlesung, sondern -e /unsre.
2. <mit Art.> (geh.)
a) vgl. 1mein (2);
b) (als Pluralis Majestatis od. Modestiae in der Funktion von: »1mein 2«).
2ụn|ser (geh.):
Gen. von wir.

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1ụn|ser <Possessivpron.> [mhd. unser, ahd. unsēr]: bezeichnet die Zugehörigkeit od. Herkunft eines Wesens od. Dinges, einer Handlung od. Eigenschaft zu Personen, von denen in der 1. Pers. Pl. gesprochen wird: 1. a) <vor einem Subst.>: u. Sohn, Haus; -e/unsre Heimat; -e/unsre Angehörigen; u. von mir selbst abgeschickter Brief; alles das, was wir mit -en Händen schaffen können (Kühn, Zeit 55); Auf der Höhe stoßen wir zunächst auf einen Turm -er Zeit (der Gegenwart; Berger, Augenblick 56); als Ausdruck einer Gewohnheit, einer gewohnheitsmäßigen Zugehörigkeit, Regel o. Ä.: wir saßen gerade bei -[e]m/unsrem Dämmerschoppen; wir kommen jedes Jahr gut und gerne auf -e/unsre 5 Zentner Äpfel; als Pluralis Majestatis od. Modestiae in der Funktion von 1mein (1 a): Wir, Friedrich, und Unser Kanzler; wir kommen damit zum Hauptteil -er/unsrer Abhandlung; (fam.) in vertraulicher Anrede, bes. gegenüber Kindern u. Patienten (veraltend), in der Funktion von dein bzw. Ihr: nun wollen wir mal sehen, wie es -[e]m/unsrem Bäuchlein heute geht; b) <o. Subst.> vgl. 1mein (1 c): das ist nicht euer Verdienst, sondern -er/unsrer; als Pluralis Majestatis od. Modestiae in der Funktion von 1mein (1 c): Herr Kollege, dies ist nicht Ihre Vorlesung, sondern -e/unsre. 2. <subst.> (geh.) a) vgl. 1mein (2): sein Wagen stand unmittelbar neben dem -en/unsren; das Unsere/Unsre (unser Eigentum); wir haben das Unsere/Unsre (das, was wir tun konnten) getan; b) als Pluralis Majestatis od. Modestiae in der Funktion von 1mein (2).
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2ụn|ser <Gen. des Personalpronomens „wir“>: ↑wir.

Universal-Lexikon. 2012.