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loslassen
los|las|sen ['lo:slasn̩], lässt los, ließ los, losgelassen <tr.; hat:
nicht mehr festhalten:
das Lenkrad loslassen; lass mich los!; einen Hund [von der Kette] loslassen; sie ließ seine Hände los.
Syn.: freilassen.

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los||las|sen 〈V. tr. 174; hat
1. nicht mehr, länger festhalten
2. freilassen, entlassen (Gefangene, Vogel)
● Vorsicht, nicht \loslassen!; lass mich los!; einen Spruch \loslassen 〈fig.; saloppäußern, von sich geben; jmds. Hand \loslassen; eine Rede \loslassen 〈fig.; umg.; scherzh.〉 eine R. halten; die Hunde auf jmdn. \loslassen ermutigen anzugreifen; und sowas, so jmdn. lässt man nun auf die Menschheit los! 〈umg.〉 und so jmdn. lässt man ohne Aufsicht herumlaufen, arbeiten; den Hund von der Kette \loslassen; er war wie losgelassen 〈umg.〉 unbändig, übermütig

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los|las|sen <st. V.; hat:
1.
a) nicht mehr festhalten:
das Steuer l.;
lass mich los!;
Ü seine Blicke ließen sie nicht mehr los (er blickte sie unverwandt an);
ein Gedanke lässt mich nicht los (beschäftigt mich immer wieder);
manchen Eltern fällt es schwer, loszulassen (zu akzeptieren, dass die Kinder erwachsen, selbstständig werden);
b) [aus einem Gefängnis, Zwinger o. Ä.] freilassen, der Fesseln entledigen, von der Leine lassen:
die Hunde wurden losgelassen.
2. (ugs. abwertend) jmdn. [ohne entsprechende Qualifikation] auf einem Arbeitsgebiet andern gegenüber frei u. unkontrolliert wirken, sich betätigen lassen:
unqualifizierte Ärzte auf die Menschheit l.
3. (ugs.) redend od. schreibend von sich geben, verfassen u. verlautbaren:
einen Fluch l.;
ein Rundschreiben l.

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los|las|sen <st. V.; hat: 1. a) nicht mehr festhalten: das Steuer l.; lass mich los!; ihre Hand ließ nicht los; Ü jmdn. nicht mehr l. (fest an sich binden); seine Blicke ließen sie nicht mehr los (er blickte sie unverwandt an); ein Gedanke lässt mich nicht los (beschäftigt mich immer wieder); b) [aus einem Gefängnis, Zwinger o. Ä.] freilassen, der Fesseln entledigen, von der Leine lassen: die Hunde wurden losgelassen; sie war heute wie losgelassen (landsch.; war ausgelassen, übermütig). 2. (ugs. abwertend) jmdn. [ohne entsprechende Qualifikation] auf einem Arbeitsgebiet andern gegenüber frei u. unkontrolliert wirken, sich betätigen lassen: unqualifizierte Ärzte auf die Menschheit l.; Der Graf hatte ... ihn (= seinen Feldwebel) dann wieder auf die Rekruten losgelassen (Kant, Impressum 53). 3. (ugs.) redend od. schreibend von sich geben, verfassen u. verlautbaren: einen Fluch l.; ein Rundschreiben l.

Universal-Lexikon. 2012.