entlassen
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frei|las|sen ['frai̮lasn̩], lässt frei, ließ frei, freigelassen <tr.; hat:jmdm., einem Tier die Freiheit geben; aus der Gefangenschaft o. Ä. entlassen:
die Gefangenen wurden freigelassen; sie hat den Vogel wieder freigelassen.
Syn.: ↑ loslassen.
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frei||las|sen auch: frei las|sen 〈V. tr. 174; hat〉 auf freien Fuß setzen, aus der Haft, Gefangenschaft, Sklaverei usw. entlassen ● lass den Hund frei!
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jmdm., einem Tier die Freiheit geben; aus der Haft, aus einer Fesselung entlassen:
sie haben den Vogel wieder freigelassen;
man hat sie gegen eine Kaution freigelassen;
den Hund f. (von der Leine losmachen).
Dazu:
Frei|las|sung, die; -, -en.
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frei|las|sen <st. V.; hat: jmdm., einem Tier die Freiheit geben; aus der Haft, einer Fesselung entlassen: Gorki war hier gefangen. Er wurde auf die Proteste der Welt hin freigelassen (Koeppen, Rußland 146); sie haben den Vogel wieder freigelassen; man hat ihn gegen eine Kaution freigelassen; den Hund f. (ihn von der Leine losmachen).
Universal-Lexikon. 2012.