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Gefangene
Ge|fan|ge|ne [gə'faŋənə], die/eine Gefangene; der/einer Gefangenen, die Gefangenen/zwei Gefangene:
a) weibliche Person, die im Krieg vom Feind gefangen genommen wurde:
die Gefangene kehrte heim.
Zus.: Kriegsgefangene.
b) weibliche Person, die festgenommen, inhaftiert wurde:
das Kind der Gefangenen kam im Gefängnis zur Welt.
Syn.: Insassin.

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Ge|fạn|ge|ne(r) 〈f. 30 (m. 29)〉
1. jmd., der gefangen genommen worden ist (Kriegs\Gefangene)
2. Festgenommener, Häftling, Sträfling (Straf\Gefangene, Untersuchungs\Gefangene)
● die Gefangenen austauschen

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Ge|fạn|ge|ne, die/eine Gefangene; der/einer Gefangenen, die Gefangenen/zwei Gefangene [mhd. gevangen, subst. 2. Part. von fangen]:
1. weibliche Person, die im Krieg od. in einer kriegerischen Auseinandersetzung gefangen genommen worden ist.
2. weibliche Person, die festgenommen, inhaftiert worden ist; weiblicher Häftling:
Ü sie wurde zur -n ihrer Wünsche.

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Gefangene,
 
Strafrecht: Verurteilte, an denen eine Freiheitsstrafe vollzogen wird (Strafgefangene), oder in Untersuchungshaft befindlicher Beschuldigte (Untersuchungsgefangene); Gefangenenbefreiung, Haft, Kriegsgefangene, Strafvollzug.

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Ge|fạn|ge|ne, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> [mhd. gevangen, subst. 2. Part. von ↑fangen]: 1. jmd., der im Krieg gefangen genommen worden ist: G. austauschen, freilassen; G. machen (Personen, bes. Soldaten, im Krieg gefangen nehmen). 2. jmd., der festgenommen, inhaftiert worden ist; Häftling: ein politischer -r (wegen [des Vorwurfs] politischer Vergehen Inhaftierter); Nur etliche kriminelle G. waren ... in die Anstalt versetzt (Niekisch, Leben 94); Ü Sie waren beide G. des Geräuschs, das sie von Grund aus erregte (Gaiser, Jagd 195); sie wurde zur -n ihrer Wünsche.

Universal-Lexikon. 2012.