Akademik

hinterbringen
hin|ter|brin|gen [hɪntɐ'brɪŋən], hinterbrachte, hinterbracht <tr.; hat:
heimlich berichten:
die Pläne des Ministers waren der Präsidentin hinterbracht worden.
Syn.: anvertrauen, anzeigen, ausplaudern, ausposaunen (ugs.), bekannt machen, durchblicken lassen, informieren, kolportieren (bildungsspr.), melden, mitteilen, verraten, zu erkennen geben, zutragen.

* * *

hịn|ter||brin|gen 〈V. tr. 118; hat; umg.〉
1. jmdn. od. etwas \hinterbringen nach hinten bringen
2. keinen Bissen \hinterbringen hinunterbringen, hinunterschlucken, essen können
————————
hin|ter|brịn|gen 〈V. tr. 118; hat〉 jmdm. etwas \hinterbringen heimlich mitteilen, zutragen ● er hat es ihr hinterbracht

* * *

1hin|ter|brịn|gen <unr. V.; hat:
jmdn. heimlich u. unauffällig über etw., was ihm eigentlich nicht bekannt werden sollte, in Kenntnis setzen; zutragen:
jmdm. etw. h.
2hịn|ter|brin|gen <unr. V.; hat:
1. (ostmd., südd., österr. ugs.) nach hinten bringen.
2. (ostmd.) es fertigbringen, etw. hinunterzuschlucken, zu essen od. zu trinken:
keinen Bissen h.

* * *

1hin|ter|brịn|gen <unr. V.; hat: a) jmdn. heimlich u. unauffällig über etw., was ihm eigentlich nicht bekannt werden sollte, in Kenntnis setzen; zutragen: jmdm. etw. h.; Man hat dem Pfarrer die sonderbare Beziehung Bernadettens zu Madame Millet schon hinterbracht (Werfel, Bernadette 180); ∙ b) (landsch.) [mit]bringen: ... und jedem von ihnen ein herrliches Geschenk hinterbracht hat (Stifter, Bergkristall 4).
————————
2hịn|ter|brin|gen <unr. V.; hat: 1. (ostmd., südd., österr. ugs.) nach hinten bringen: sie hat die Sachen hintergebracht. 2. (ostmd.) es fertig bringen, etw. hinunterzuschlucken, zu essen od. zu trinken: keinen Bissen h.

Universal-Lexikon. 2012.