heimlich berichten:
die Pläne des Ministers waren der Präsidentin hinterbracht worden.
Syn.: ↑ anvertrauen, ↑ anzeigen, ↑ ausplaudern, ↑ ausposaunen (ugs.), bekannt machen, durchblicken lassen, ↑ informieren, ↑ kolportieren (bildungsspr.), ↑ melden, ↑ mitteilen, ↑ verraten, zu erkennen geben, ↑ zutragen.
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hịn|ter||brin|gen 〈V. tr. 118; hat; umg.〉
1. jmdn. od. etwas \hinterbringen nach hinten bringen
2. keinen Bissen \hinterbringen hinunterbringen, hinunterschlucken, essen können
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hin|ter|brịn|gen 〈V. tr. 118; hat〉 jmdm. etwas \hinterbringen heimlich mitteilen, zutragen ● er hat es ihr hinterbracht
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1hin|ter|brịn|gen <unr. V.; hat:
jmdn. heimlich u. unauffällig über etw., was ihm eigentlich nicht bekannt werden sollte, in Kenntnis setzen; zutragen:
jmdm. etw. h.
2hịn|ter|brin|gen <unr. V.; hat:
1. (ostmd., südd., österr. ugs.) nach hinten bringen.
2. (ostmd.) es fertigbringen, etw. hinunterzuschlucken, zu essen od. zu trinken:
keinen Bissen h.
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1hin|ter|brịn|gen <unr. V.; hat: a) jmdn. heimlich u. unauffällig über etw., was ihm eigentlich nicht bekannt werden sollte, in Kenntnis setzen; zutragen: jmdm. etw. h.; Man hat dem Pfarrer die sonderbare Beziehung Bernadettens zu Madame Millet schon hinterbracht (Werfel, Bernadette 180); ∙ b) (landsch.) [mit]bringen: ... und jedem von ihnen ein herrliches Geschenk hinterbracht hat (Stifter, Bergkristall 4).
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2hịn|ter|brin|gen <unr. V.; hat: 1. (ostmd., südd., österr. ugs.) nach hinten bringen: sie hat die Sachen hintergebracht. 2. (ostmd.) es fertig bringen, etw. hinunterzuschlucken, zu essen od. zu trinken: keinen Bissen h.
Universal-Lexikon. 2012.