die Gesellschaft betreffend, zur Gesellschaft gehörend:
die gesellschaftlichen Formen beachten; politische und gesellschaftliche Verhältnisse.
Syn.: ↑ sozial.
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ge|sẹll|schaft|lich 〈Adj.〉
1. die Gesellschaft betreffend
2. zur (guten, höheren) Gesellschaft gehörend, ihr entsprechend, ihr gemäß
● \gesellschaftliche Entwicklung; \gesellschaftliches Leben Leben in der guten Gesellschaft; \gesellschaftliche Stellung; die \gesellschaftliche Struktur eines Volkes; die \gesellschaftlichen Verhältnisse; im \gesellschaftlichen Verkehr
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ge|sẹll|schaft|lich <Adj.>:
die -en Verhältnisse;
g. bedingt sein.
-e Formen.
3.
a) (marx.) gemeinschaftlich; die Gesamtheit der Beziehungen der Menschen in einer bestimmten Gesellschaft betreffend:
-es Eigentum an Produktionsmitteln;
b) (DDR) der Gesellschaft nützend, dienend:
-e Arbeit.
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ge|sẹll|schaft|lich <Adj.>: 1. die politischen, wirtschaftlichen, sozialen Verhältnisse einer ↑Gesellschaft (1) betreffend: die -en Verhältnisse, Zusammenhänge; g. bedingt sein. 2. in der ↑Gesellschaft (3) üblich; die guten Umgangsformen betreffend: -e Formen; er macht sich damit g. unmöglich. 3. a) (marx.) gemeinschaftlich; die Gesamtheit der Beziehungen der Menschen in einer bestimmten Gesellschaft betreffend: -es Eigentum an Produktionsmitteln; b) (DDR) der Gesellschaft nützend, dienend: -e Arbeit; g. aktiv sein.
Universal-Lexikon. 2012.