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gelangen
ge|lan|gen [gə'laŋən], gelangte, gelangt <itr.; ist:
1. (ein bestimmtes Ziel) erreichen; (an ein bestimmtes Ziel) kommen:
der Brief gelangte nicht in seine Hände; durch diese Straße gelangt man zum Bahnhof.
2.
a) etwas, einen angestrebten Zustand erreichen, zu etwas kommen:
zu Geld, Ehre, Ansehen gelangen; zur Erkenntnis gelangen (erkennen), dass …
b) dient als Funktionsverb zur Umschreibung des Passivs: zur Aufführung gelangen (aufgeführt werden); zur Auszahlung gelangen (ausgezahlt werden); zum Druck gelangen (gedruckt werden).

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ge|lạn|gen 〈V. intr.; ist
1. an, in, zu etwas \gelangen, zu jmdm. \gelangen bis zu etwas od. jmdm. kommen, etwas od. jmdn. erreichen
2. an jmdn. \gelangen 〈schweiz.〉 bei jmdm. anfragen
● (bis) ans andere Ufer \gelangen; an das Obergericht \gelangen 〈schweiz.〉 appellieren; das Haus ist in seinen Besitz gelangt ist sein B. geworden; der Brief gelangte erst gestern in meine Hände; die Nachricht ist nicht bis zu uns gelangt; zum Abschluss \gelangen abgeschlossen werden; zur Ausführung \gelangen ausgeführt werden; zu Reichtum \gelangen Reichtum erwerben, reich werden; zu der festen Überzeugung \gelangen, dass ...; zum Ziele \gelangen [<ahd. gilangon „erreichen“, eigtl. „einen langen Weg gehen“; → lang]

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ge|lạn|gen <sw. V.; ist [mhd. gelangen, ahd. gilangōn, ablautende Bildung zu gelingen]:
1. (geh., bes. schriftspr.) ein bestimmtes Ziel erreichen; an ein bestimmtes Ziel kommen:
ans Ziel, nach Hause, zum Bahnhof g.;
der Brief ist nicht in meine Hände gelangt;
an die Öffentlichkeit, jmdm. zu Ohren g.;
etw. gelangt in jmds. Besitz;
jmd. gelangt in den Besitz von etw.
2. (schweiz.) sich (an jmdn.) wenden; appellieren:
er will [mit dieser Angelegenheit] an den Bundesrat g.
3. (geh.) etw., einen angestrebten Zustand erreichen, zu etw. kommen:
zu Geld, Ansehen, Ehre g.;
ich bin zu der Erkenntnis gelangt, dass du damals recht hattest;
zur Ruhe g. (ruhig werden);
zum Abschluss g. (abgeschlossen werden);
zur Ausführung g. (ausgeführt werden);
zum Einsatz g. (eingesetzt werden);
zur Darstellung g. (dargestellt werden).

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ge|lạn|gen <sw. V.; ist [mhd. gelangen, ahd. gilangōn, ablautende Bildung zu ↑gelingen]: 1. (meist schriftspr.) ein bestimmtes Ziel erreichen; an ein bestimmtes Ziel kommen: zum Bahnhof, nach Hause, ans Ziel g.; der Brief ist nicht in meine Hände gelangt; an die Öffentlichkeit, jmdm. zu Ohren g.; etw. gelangt in jmds. Besitz/jmd. gelangt in den Besitz von etw. 2. (schweiz.) sich (an jmdn.) wenden; appellieren: er will [mit dieser Angelegenheit] an den Bundesrat g.; Die sofort aufgenommene Fahndung nach dem Täter blieb bis heute ohne Erfolg, weshalb die Polizei mit folgenden Fragen an die Bevölkerung gelangt (Nordschweiz 29. 3. 85, 11). 3. etw., einen angestrebten Zustand erreichen, zu etw. kommen: zu Geld, Ansehen, Ehre g.; Sänger und Autoren, die zum großen Teil durch ihn zu Erfolg gelangt waren (Strauß, Niemand 50); ich bin zu der Erkenntnis gelangt, dass ...; zur Ruhe g. (ruhig werden); zum Abschluss g. (abgeschlossen werden); zur Ausführung g. (ausgeführt werden); zum Einsatz g. (eingesetzt werden); zur Darstellung g. (dargestellt werden); zur Verteilung g. (verteilt werden).

Universal-Lexikon. 2012.