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Gastspiel
Gast|spiel ['gastʃpi:l], das; -[e]s, -e:
1. Aufführung, die von einem Künstler, einer Künstlerin oder einem Ensemble an einer fremden Bühne geboten wird:
sie geben in allen größeren Städten des Landes ein Gastspiel.
Syn.: Auftritt, Konzert.
Zus.: Konzertgastspiel, Theatergastspiel.
2. (Sport) auf dem gegnerischen Platz, in der gegnerischen Halle o. Ä. ausgetragenes Spiel:
die Mannschaft konnte das Gastspiel in Dresden für sich entscheiden.

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Gạst|spiel 〈n. 11Auftreten eines Schauspielers od. eines Ensembles auf einer fremden Bühne als Gast

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Gạst|spiel , das:
1. Auftreten als 1Gast (3 b):
das G. des Ensembles hatte gute Kritiken;
ein G. ankündigen, absagen;
ein G. geben (als 2Gast 3 b, c auftreten);
Ü er hat in dieser Firma nur ein kurzes G. gegeben (hat nur kurze Zeit dort gearbeitet).
2. (Sportjargon) Auswärtsspiel:
die Mannschaft konnte das G. in München für sich entscheiden.

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Gạst|spiel, das: 1. Auftreten als 1Gast (3 b); das G. des Ensembles hatte gute Kritiken; ein G. ankündigen, absagen; ein G. geben (als 1Gast 3 b, c auftreten); Ü er hat in dieser Firma nur ein kurzes G. gegeben (hat nur kurze Zeit dort gearbeitet); das war das vorläufige Ende meines -s als Anstreicher (Plenzdorf, Leiden 101). 2. (Sport Jargon) Auswärtsspiel: die Mannschaft konnte das G. in München für sich entscheiden.

Universal-Lexikon. 2012.