zuspielen (umgangssprachlich); zuschicken; zuschieben (umgangssprachlich); einsenden; senden; zusenden
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ein|schi|cken ['ai̮nʃɪkn̩], schickte ein, eingeschickt <tr.; hat:[zur Bearbeitung, Prüfung] (an eine Stelle) schicken:
er hat das Handy [zur Reparatur] eingeschickt.
Syn.: 1senden, ↑ einsenden, zugehen lassen.
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ein||schi|cken 〈V. tr.; hat〉 einsenden, einem Amt, einer Institution schicken ● dem Herstellungswerk einen Apparat zur Reparatur \einschicken; einer Zeitung einen Artikel, ein Manuskript, eine Kurzgeschichte \einschicken
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ein|schi|cken <sw. V.; hat:
1. an eine zuständige Stelle schicken:
sie hat die Probe einem Institut, an ein Institut eingeschickt.
2. (Technik) in etw. leiten:
Erdgas in eine Leitung e.
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ein|schi|cken <sw. V.; hat: 1. an eine zuständige Stelle schicken: der Versicherung eine Rechnung e.; Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbung ein (Hamburger Abendblatt 22. 5. 85, 32); er hat die Probe einem Institut, an ein Institut eingeschickt. 2. (Technik) in etw. leiten: Später kann von dort aus ... Erdgas in die Ruhrgasleitung eingeschickt werden (MM 1. 10. 68, 5).
Universal-Lexikon. 2012.