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Abgesandte
Ab|ge|sand|te ['apgəzantə], die/eine Abgesandte; der/einer Abgesandten, die Abgesandten/zwei Abgesandte:
weibliche Person, die mit einem bestimmten Auftrag, mit einer [offiziellen] Botschaft zu jmdm. geschickt wird:
sie ist eine Abgesandte der amerikanischen Regierung.
Syn.: Bevollmächtigte, Botin, Botschafterin, Kurierin, Vertreterin.

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Ạb|ge|sand|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der als Vertreter einer od. mehrerer Personen od. einer amtl. Stelle geschickt wird

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Ạb|ge|sand|te , die/eine Abgesandte; der/einer Abgesandten, die Abgesandten/zwei Abgesandte:
weibliche Person, die mit einem bestimmten Auftrag, mit einer [offiziellen] Botschaft zu jmdm. geschickt wird.

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Ạb|ge|sand|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> (geh.): Person, die mit einem bestimmten Auftrag, mit einer [offiziellen] Botschaft zu jmdm. geschickt wird: die -n des Königs; der Chef hat es nicht nötig, sich selbst mit den -n Pekings herumzustreiten (Dönhoff, Ära 230); dass ich Lakatos fürchtete als den leibhaftigen -n des Teufels (Roth, Beichte 151); Ü Betriebswirte, Programmierer, Fachinformatiker ... sind die ersten -n der Zukunft auf dem Potsdamer Platz (Woche, 13. 3. 98, 30).

Universal-Lexikon. 2012.