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Schụld|spruch 〈m. 1u〉 Urteil des Gerichts über jmds. Schuld
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Schụld|spruch, der:
Rechtsspruch, in dem ein Angeklagter schuldig gesprochen wird.
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Schụld|spruch, der: Rechtsspruch, in dem ein Angeklagter schuldig gesprochen wird.
Universal-Lexikon. 2012.