Spruch; Urteil; Verdikt (veraltet); Aburteilung; Schuldigsprechung; Richterspruch; Verurteilung; Schuldspruch
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Ụr|teils|spruch 〈m. 1u; Rechtsw.〉 Bestandteil eines Urteils, der in kurzer Zusammenfassung den Entscheidungsinhalt umschreibt
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Ụr|teils|spruch, der:
die eigentliche Entscheidung enthaltender Teil eines ↑ Urteils (1).
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Ụr|teils|spruch, der: die eigentliche Entscheidung enthaltender Teil eines Urteils (1).
Universal-Lexikon. 2012.