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Kạr|ner 〈m. 3〉
1. (Friedhofskapelle mit) Beinhaus, in dem beim Anlegen neuer Gräber die alten Gebeine gesammelt aufbewahrt werden
2. Fleisch-, Räucherkammer
[<lat. carnarium „Fleischkammer“; zu caro, Gen. carnis „Fleisch“]
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Kạrner
[mittelhochdeutsch »Beinhaus«, von mittellateinisch carnarium »Fleischkammer«, zu lateinisch caro, carnis »Fleisch«] der, -s/-, Beinhaus, Gebäude beim Friedhof zur Aufnahme der bei einer Neubelegung des Gräberraumes ausgegrabenen Totengebeine, manchmal mit Altar für Totenmessen. Als zweigeschossiges Bauwerk (mit einer Kapelle über dem eigentlichen Beinhaus) kommt der Karner seit dem 12. Jahrhundert besonders in den Alpenländern vor.
S. Zilkens: K.-Kapellen in Dtl. (1983).
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Universal-Lexikon. 2012.