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Un|schuld ['ʊnʃʊlt], die; -:das Freisein von Schuld:
er konnte seine Unschuld nicht beweisen.
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Ụn|schuld 〈f.; -; unz.〉
1. Schuldlosigkeit, Freiheit von Schuld
2. sittliche Reinheit, Tugend, Unverdorbenheit
5. 〈fig.〉 naiver, einfältiger Mensch
● seine \Unschuld beteuern, beweisen; meine \Unschuld wird sich herausstellen; einem Mädchen die \Unschuld rauben 〈veraltet〉; seine \Unschuld verlieren ● sie spielt gern die gekränkte \Unschuld 〈fig.〉 sie ist beim geringsten Vorwurf beleidigt ● an jmds. \Unschuld glauben; in aller \Unschuld etwas sagen, tun ohne etwas Böses dabei zu denken; seine Hände in \Unschuld waschen 〈fig.; umg.〉 sich für nicht schuldig, nicht verantwortlich erklären; eine \Unschuld vom Lande 〈fig.; abwertend〉 einfältiges Bauernmädchen
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Ụn|schuld, die; - [mhd. unschulde, ahd. unsculd]:
1. das ↑ Unschuldigsein (1); das Freisein von Schuld an etw.:
seine U. beteuern;
er wurde wegen erwiesener U. freigesprochen.
2.
b) (auf einem Mangel an Erfahrung beruhende) Ahnungslosigkeit, Arglosigkeit, Naivität:
etw. in aller U. sagen, tun;
☆ U. vom Lande (scherzh., meist spöttisch; unerfahrene u. moralisch unverdorbene, naive, nicht gewandt auftretende junge Frau vom Land).
3. Unberührtheit, Jungfräulichkeit:
die U. verlieren.
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Unschuld,
im sexuellen Sinn veraltete Bezeichnung für Jungfräulichkeit.
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Ụn|schuld, die; - [mhd. unschulde, ahd. unsculd]: 1. das Unschuldigsein (1); das Freisein von Schuld an etw.: seine U. stellte sich rasch heraus; jmds. U. beweisen; seine U. beteuern; er wurde wegen erwiesener U. freigesprochen; Trotz dieser Entwicklung blieb Förstern und Jägern in der öffentlichen Meinung die ökologische U. erhalten (natur 4, 1994, 33); Sie ... reimen sich die fantastischsten Hypothesen von Schuld und U. zusammen (Ziegler, Liebe 115). 2. a) unschuldiges (2 a) Wesen; das Unschuldigsein; Reinheit: Die Unkenntnis über all das Machbare, den Stand der natürlichen U., hat der Mensch ... verloren (Gruhl, Planet 291); b) (auf einem Mangel an Erfahrung beruhende) Ahnungslosigkeit, Arglosigkeit, Naivität: etw. in aller U. sagen, tun; *U. vom Lande (scherzh., meist spöttisch; 1. unerfahrenes u. moralisch unverdorbenes, naives, nicht gewandt auftretendes junges Mädchen vom Land: Weil er ... eine verführte U. vom Lande zurück ins ärmlich reine Elternhaus befördert hat (Spiegel 41, 1976, 214). 2. jmd., den keine Schuld trifft, der zu nichts Bösem fähig ist: er spielt mal wieder die U. vom Lande. 3. Unberührtheit, Jungfräulichkeit: mit 15 verlieren erst 25% der Mädchen ihre U. Bei den Jungen rund 30% (Hörzu 45, 1995, 7); einem Mädchen die U. nehmen, rauben (geh.; ein Mädchen entjungfern); Frauen: Da ist einfach keine, die sich mal gnädig dazu herablassen will, ihm bittschön seine U. zu nehmen (mit ihm den für ihn ersten Beischlaf zu vollziehen; Grimme, Träume 87).
Universal-Lexikon. 2012.