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Ti|mo|kra|tie 〈f. 19〉 Staatsform, in der die Rechte u. Pflichten des Bürgers nach seinem Vermögen bemessen werden [<grch. timokratia <timios „geschätzt, geachtet; schätzbar, wertvoll“ + kratein „stark, mächtig sein, herrschen“]
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Timokratie
[griechisch, zu time̅́ »Schätzung (des Vermögens)« und krateĩn »herrschen«] die, -/...'ti|en, Staatsverfassung, bei der die politischen Rechte der Bürger, besonders das Wahlrecht, nach Vermögensverhältnissen oder Einkommen abgestuft sind; lässt sich bis zu Solons Verfassung zurückverfolgen. Entsprechende Systeme gab es im Römischen Reich (Census), aber auch in neuerer Zeit (Dreiklassenwahlrecht).
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Ti|mo|kra|tie, die; -, -n [griech. timokratía, zu: time̅́ = Wertschätzung (des Vermögens) u. krateĩn = herrschen] (bildungsspr.): 1. <o. Pl.> Staatsform, in der die Staatsbürgerrechte nach dem Vermögen od. Einkommen abgestuft werden (um die Herrschaft der Besitzenden zu sichern). 2. Staat, Gemeinwesen, in dem eine ↑Timokratie (1) besteht.
Universal-Lexikon. 2012.