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rek|ti|fi|zie|ren 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. berichtigen, zurechtweisen
2. einer Rektifikation unterwerfen
II 〈V. intr.〉 eine Rektifikation vornehmen
[<lat. rectus „richtig, recht“ + facere „machen“]
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rek|ti|fi|zie|ren <sw. V.; hat [mlat. rectificare = berichtigen, zu lat. rectus ↑ (recte) u. facere = machen]:
1. (Math.) die Bogenlänge einer Kurve bestimmen.
2. (Chemie) wiederholt destillieren.
3. (bildungsspr. veraltet) richtigstellen, berichtigen.
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rek|ti|fi|zie|ren <sw. V.; hat [mlat. rectificare = berichtigen, zu lat. rectus (↑recte) u. facere = machen]: 1. (Math.) die Bogenlänge einer Kurve bestimmen. 2. (Chemie) wiederholt destillieren: Damit etwa der deutsche Wein nicht den italienischen Beigeschmack bekommt, muss das südländische Mostkonzentrat in einem industriell noch unerprobten, sehr komplizierten chemischen Verfahren rektifiziert, d. h. weitgehend von Geschmacks- und Geruchsstoffen befreit werden (Capital 2, 1980, 77). 3. (bildungsspr. veraltet) richtig stellen, berichtigen.
Universal-Lexikon. 2012.