Auslöschung (fachsprachlich); Aussterben
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Ex|tink|ti|on 〈f. 20〉
1. 〈veraltet〉 Auslöschung, Tilgung
2. 〈Chem.〉 Schwächung einer Strahlung beim Durchgang durch ein Medium infolge von Absorption (kann z. B. zur Bestimmung der Konzentration eines Stoffes in einer Lösung dienen)
[<lat. exstinctio „Vernichtung“]
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Ex|tink|ti|on [lat. extinctio = Auslöschung, Vermischung]; Formelzeichen: E: in der Spektroskopie Bez. für den heute bevorzugt spektrales dekadisches Absorptionsmaß genannten Ausdruck ‒lg τi mit τi (spektraler Reintransmissionsgrad) = φa/φe (aus der Lsg. austretende bzw. in die Lsg. eindringende Strahlungsleistung), vgl. Lambert-Beer-Gesetz. In der UV/VIS-Spektroskopie wird die E. im Allg. als lg ɛ registriert, wobei ɛ = E/c · d mit c = Konz. u. d = Schichtdicke molarer Extinktionskoeffizient genannt wird; seine übliche Einheit ist L · cm‒1 · mol‒1 oder cm2 · mol‒1. In der Lichttechnik haben die Größen andere Namen u. Formelzeichen.
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Extinktion
[lateinisch »das Auslöschen«] die, -/-en,
1) Physik: 1) allgemein die Schwächung einer Strahlung beim Durchgang durch ein Medium infolge Absorption, Streuung, Beugung und Reflexion; speziell die atmosphärische Extinktion und die Extinktion des Meerwassers, die von gelösten und schwebenden Stoffen beeinflusst wird, was sich örtlich auf den Wärmehaushalt, die Lichtverteilung im Meer und die Farbe des Meerwassers auswirkt; 2) als physikalische Größe (Formelzeichen Eλ) ist für Licht der Wellenlänge λ die Extinktion als dekadentischer oder natürlicher Logarithmus des reziproken spektralen Reintransmissionsgrads (Absorption) definiert. Der als Extinktionsmodul bezeichnete Quotient Eλ / d = mλ (d = Schichtdicke des vom Lichtstrom durchsetzten Mediums) ist für isotrope Kristalle, homogene Flüssigkeiten und Gase im Normzustand eine Stoffkonstante. Für Lösungen eines absorbierenden Stoffes ist der Extinktionskoeffizient charakteristisch (Lambert-Beer-Gesetz).
2) Psychologie: der Abbau einer Reiz-Reaktions-Verbindung durch Aufhebung des Zusammenhangs zwischen Reaktion und Verstärkung (bedingter Reflex); eine mit der Reizsituation gekoppelte Reaktion wird unter diesen Umständen »verlernt«.
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Ex|tink|ti|on, die; -, -en [lat. ex(s)tinctio = das Auslöschen, Vernichten, zu: ex(s)tinguere = auslöschen]: 1. (veraltet) Auslöschung, Tilgung: Er war wirklich zu angenehm, dieser eruptive Akt der E. aller widerwärtigen Gerüche (Süskind, Parfum 159). 2. (Physik, Astron., Met.) Schwächung einer Strahlung beim Durchgang durch ein Medium.
Universal-Lexikon. 2012.