ins Kraut schießen (umgangssprachlich); überhandnehmen; außer Kontrolle geraten; ausufern; aus den Gleisen springen (umgangssprachlich)
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ent|glei|sen [ɛnt'glai̮zn̩], entgleiste, entgleist <itr.; ist:1. aus dem Gleis springen:
der Zug ist entgleist.
2. einen Plan, ein Vorhaben umstoßen, zunichtemachen:
die geäußerte Kritik könnte die Verhandlungen entgleisen lassen; ihre Gesichtszüge entgleisten (sie geriet aus der Fassung).
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ent|glei|sen 〈V. intr.; ist〉
1. aus dem Gleis springen (Zug, Straßenbahn)
2. 〈fig.〉
2.2 einen gesellschaftl. Fehler begehen, etwas Ungehöriges, Unschickliches sagen od. tun
● einen Zug zum Entgleisen bringen
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ent|glei|sen <sw. V.; ist:
1. (von einem Schienenfahrzeug) aus den Gleisen springen:
der Zug, die Straßenbahn ist entgleist.
2.
a) sich in Gesellschaft taktlos, ungehörig, schlecht benehmen:
wenn er betrunken ist, entgleist er leicht;
b) aus dem Konzept kommen:
er ist in seinem Vortrag wiederholt entgleist;
ihre Gesichtszüge entgleisten (sie geriet aus der Fassung).
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ent|glei|sen <sw. V.; ist: 1. (von einem Schienenfahrzeug) aus den Gleisen springen: der Zug, die Straßenbahn ist entgleist. 2. a) sich in Gesellschaft taktlos, ungehörig, schlecht benehmen: wenn er betrunken ist, entgleist er leicht; mit dieser Bemerkung ist er in peinlicher Weise entgleist; b) aus dem Konzept kommen: er ist in seinem Vortrag wiederholt entgleist; c) aus der Bahn geworfen werden, vom rechten Weg abkommen: Mein Gott, wie viel entgleiste Seelen habe ich auf meinen Fahrten schon erlebt (Konsalik, Promenadendeck 311).
Universal-Lexikon. 2012.