Akademik

überhandnehmen
ins Kraut schießen (umgangssprachlich); entgleisen (umgangssprachlich); außer Kontrolle geraten; ausufern

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über|hand|neh|men [y:bɐ'hantne:mən], nimmt überhand, nahm überhand, überhandgenommen <itr.; hat:
(von bestimmten negativ bewerteten Dingen o. Ä.) zu häufig vorkommen, ein erträgliches Maß übersteigen:
die Unregelmäßigkeiten haben in letzter Zeit überhandgenommen; das Ungeziefer, das Unkraut nimmt überhand.
Syn.: außer Kontrolle geraten, sich auswachsen, sich breitmachen, sich häufen, zur Plage werden.

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über|hạnd||neh|men 〈V. intr. 187; hat
1. sich zu sehr vermehren, sich zu sehr ausbreiten
2. sich zu oft wiederholen
● die Raubüberfälle haben in den letzten Wochen überhandgenommen [zu Hand im Sinne von „Gewalt, Macht“]

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über|hạnd|neh|men <st. V.; hat:
[in Bezug auf etw. Negatives] in übermächtiger Weise an Zahl, Stärke zunehmen; stark anwachsen, sich stark vermehren:
das Ungeziefer, der Verkehrslärm nimmt allmählich überhand.

Universal-Lexikon. 2012.