Akademik

Strafverteidiger
Straf|ver|tei|di|ger 〈m. 3Anwalt, der Angeklagte in Strafprozessen verteidigt

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Straf|ver|tei|di|ger, der:
Rechtsanwalt, der als Verteidiger (3) in Strafprozessen auftritt.

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Straf|ver|tei|di|ger, der: Rechtsanwalt, der als Verteidiger in Strafprozessen auftritt.

Universal-Lexikon. 2012.