Akademik

Kontrollstelle
Überprüfungsstelle

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Kon|t|rọll|stel|le, die:
Stelle, an der eine Kontrolle, bes. eine Grenzkontrolle durchgeführt wird; Station, an der bestimmte Kontrollen vorgenommen werden.

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Kontrọllstelle,
 
aufgrund von § 111 StPO zulässige Einrichtung der Polizei zur Personenkontrolle auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass eine terroristische Straftat (§ 129 a StGB) oder ein schwerer Raub (§ 250 Absatz 1 StGB) begangen worden ist, können Kontrollstellen eingerichtet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Maßnahme zur Ergreifung des Täters oder zur Sicherstellung von Beweismitteln führen kann, die der Aufklärung der Straftat dienen können. An einer Kontrollstelle ist jedermann verpflichtet, seine Identität feststellen und sich sowie mitgeführte Sachen durchsuchen zu lassen. Die Anordnung, eine Kontrollstelle einzurichten, trifft der Richter; die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten sind hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist. (Verkehrskontrolle)

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Kon|trọll|stel|le, die: vgl. ↑Kontrollpunkt, -station.

Universal-Lexikon. 2012.