Teil|streit|kraft 〈f. 7u; Mil.〉 von einem Inspekteur geführter Teil der Gesamtstreitkräfte: Heer, Luftwaffe, Marine
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Teil|streit|kraft, die:
Teil der gesamten Streitkräfte (z. B. Marine).
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Teilstreitkraft,
in Deutschland übliche Bezeichnung für die drei Hauptteile, aus denen sich die Gesamtstreitkräfte zusammensetzen: Heer, Luftwaffe, Marine.
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Teil|streit|kraft, die: Teil der gesamten Streitkräfte (z. B. Marine).
Universal-Lexikon. 2012.