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Ma|ri|ne [ma'ri:nə], die; -:Gesamtheit der Schiffe und der für die Seefahrt notwendigen Einrichtungen eines Staates:
die Marine hat eine große Schiffsflotte zur Verfügung.
Zus.: Bundesmarine, Handelsmarine, Kriegsmarine.
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ma|ri|ne 〈Adj.; undekl.; kurz für〉 marineblau
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1.
a) Gesamtheit der Seeschiffe eines Staates mit den dazugehörenden Einrichtungen;
die M. griff in die Kämpfe ein;
bei der M. sein.
2. (bild. Kunst) Seestück.
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Marine
[französisch, eigentlich »die zum Meer Gehörende«, zu lateinisch mare »Meer«] die, -/-n, Gesamtheit der dem Seehandel und der Seekriegführung eines Staates dienenden Schiffe und Einrichtungen. Die Marine besteht aus der Handelsmarine (Handelsflotte) und der Kriegsmarine. Im engeren Sinn verwendet man »Marine« auch als Kurzbezeichnung für Kriegsmarine.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Seeschifffahrt: Güterverkehr, Personenverkehr, Fischerei
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Ma|ri|ne, die; -, -n [frz. marine, eigtl. = die zum Meer Gehörende, zu: marin, ↑Marinade]: 1. a) Gesamtheit der Seeschiffe eines Staates mit den dazugehörenden Einrichtungen: ... dass die Ägypter, die Phönizier und Venezianer höchst respektable -n besessen haben! (Kisch, Reporter 186); b) für den Seekrieg bestimmter Teil der Streitkräfte eines Staates, Landes; Kriegsmarine: die M. griff in die Kämpfe ein; bei der M. sein; Die -n der NATO haben ... die Gleichzeitigkeit der zwei großen sowjetischen Seemanöver zur Kenntnis genommen (Saarbr. Zeitung 9. 7. 80, 2). 2. (bild. Kunst) Seestück.
Universal-Lexikon. 2012.