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Tauschhandel
Tauschgeschäft; Barter-Handel; geldloser Handel

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Tausch|han|del 〈m.; -s; unz.〉 Handel, bei dem Waren nicht ge- u. verkauft, sondern getauscht werden

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Tausch|han|del, der:
1. Tauschgeschäft.
2. <o. Pl.> (Wirtsch.) im Tausch von Waren bestehender Handel.

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Tauschhandel,
 
1) Buchwesen: Changehandel [ʃãʒ-], Ende 16. bis Ende 18. Jahrhundert übliche Distributionsform im Buch- und Verlagshandel. Da wegen der Kleinstaaterei und Dezentralisierung in Deutschland und der deshalb zahllosen nebeneinander existierenden Währungen eine bargeldliche Verrechnung nicht möglich war, tauschten die Buchhändler ihre Waren Bogen gegen Bogen oder Buch gegen Buch aus. Dies setzte voraus, dass jeder Sortimentsbuchhändler, um am Tauschhandel teilnehmen zu können, zugleich Verleger und/oder Drucker war, der das zu tauschende Gut produzierte. Auf Betreiben des Leipziger Verlegers P. E. Reich setzte sich nach anfänglichen Widerständen insbesondere der süddeutschen Buchhändler um 1800 schließlich der Konditions- und Kommissionshandel (Konditionsgut) durch.
 
 2) Wirtschaft: wechselseitiger Warenaustausch ohne Transfer von Zahlungsmitteln. Der Tauschhandel entstand durch gelegentlichen Austausch von Überschüssen zwischen Subsistenzwirtschaften. Wegen seiner eng begrenzten Möglichkeiten entwickelte sich dieser Naturaltauschhandel schon früh über ein Tauschmittel, bis mit der Entstehung des Geldes eine entscheidende Ausweitung des Handels möglich wurde (Tauschwirtschaft). In wirtschaftlichen Krisenzeiten treten dem Tauschhandel ähnliche Formen auf, indem eine bestimmte Ware statt des Geldes als Tauschmittel fungiert (z. B. »Zigarettenwährung«). Tauschhandelsformen sind u. a. Bartergeschäft und Kompensationsgeschäft.
 

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Tausch|han|del, der: 1. Tauschgeschäft. 2. <o. Pl.> (Wirtsch.) im Tausch von Waren bestehender Handel.

Universal-Lexikon. 2012.