* * *
So|zi|e|tät 〈f. 20〉
1. Interessen-, Berufsgenossenschaft, so z. B. von Ärzten
2. Form der Vergesellschaftung von Tieren, die für die beteiligten Tiere u. deren Arterhaltung notwendig ist
[zu lat. societas „Gemeinschaft, Bündnis“]
* * *
So|zi|e|tät, die; -, -en [frz. société < lat. societas = Gesellschaft, Gemeinschaft, zu: socius, ↑ Sozius]:
1.
a) (Soziol.) Gruppe von Personen, deren Zusammengehörigkeit durch gemeinsame soziale Normen, Interessen u. Ziele, aber nicht durch ein gemeinsames Wohngebiet bestimmt ist;
b) (Verhaltensf.) Verband, Gemeinschaft bei Tieren (z. B. Vögeln);
c) (bildungsspr.) Gemeinschaft, Gesellschaft.
2. Zusammenschluss bes. von Angehörigen freier Berufe zu gemeinschaftlicher Ausübung des Berufs:
sie trat einer S. von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern bei.
* * *
Sozi|etät
[französisch société, von lateinisch societas »Gesellschaft«] die, -/-en,
1) Ökologie: eine Tiergesellschaft.
2) Recht: Societät, älterer Ausdruck für eine privatrechtliche Organisation, besonders im Versicherungswesen; heute oft Bezeichnung für den Zusammenschluss mehrerer Anwälte untereinander oder mit Angehörigen anderer freier Berufe (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwalt) zur gemeinschaftlichen Berufsausübung. Die Sozietät ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Ein Anwaltsvertrag kommt in der Regel mit allen in der Sozietät verbundenen Anwälten zustande, die als Gesamtschuldner haften. Die Beschränkung der Haftung auf das das Mandat bearbeitende Mitglied ist zulässig (§ 51 a Bundesrechtsanwaltsordnung). Partnerschaftsgesellschaft
3) Soziologie: Speziell in der Gemeindesoziologie bezeichnet Sozietät eine abgrenzbare Anzahl von Personen, die durch gemeinsame Normen, Anschauungen und Interessen die Vorstellung einer Gemeinsamkeit und Zusammengehörigkeit entwickelt haben. Da die Angehörigen einer Sozietät aber kein gemeinsames Wohngebiet haben, also nicht räumlich abgegrenzt lokalisiert werden können, fehlt ihnen im Gegensatz zu anderen Formen der Vergesellschaftung das verbindende Element einer gemeinsamen Umwelterfahrung.
* * *
So|zi|e|tät, die; -, -en [frz. société < lat. societas = Gesellschaft, Gemeinschaft, zu: socius, ↑Sozius]: 1. a) (Soziol.) Gruppe von Personen, deren Zusammengehörigkeit durch gemeinsame soziale Normen, Interessen u. Ziele, aber nicht durch ein gemeinsames Wohngebiet bestimmt ist; b) (Verhaltensf.) Verband, Gemeinschaft bei Tieren (z. B. Vögeln); c) (bildungsspr.) Gemeinschaft, Gesellschaft: ... war die S. aus einer amorphen Masse zur pluralistischen Gesellschaft geworden (FAZ 2. 9. 61, 5); dann will ich ja auch nicht so sein und will Sie der menschlichen S. zurückerstatten (Th. Mann, Zauberberg 285); Der ... Geisteskranke ... schließt sich ... autistisch von der S. ab (Universitas 5, 1966, 488). 2. Zusammenschluss bes. von Angehörigen freier Berufe zu gemeinschaftlicher Ausübung des Berufs: er trat einer S. von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern bei.
Universal-Lexikon. 2012.