Akademik

sühnen
büßen

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süh|nen ['zy:nən] <tr.; hat (geh.):
(ein Unrecht) unter persönlichen Opfern wiedergutmachen, eine Schuld abbüßen; für etwas eine Strafe, Sühne auf sich nehmen:
ein Verbrechen sühnen; er wollte durch sein Verhalten das Unrecht sühnen, das man diesen Menschen angetan hatte.
Syn.: büßen.

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süh|nen 〈V. tr.; hat〉 etwas \sühnen wiedergutmachen, dafür büßen, Genugtuung geben ● begangenes Unrecht \sühnen; ein Verbrechen mit dem Leben, dem Tode \sühnen [<ahd. suonen;Sühne]

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süh|nen <sw. V.; hat [mhd. süenen, ahd. suonan, viell. eigtl. = beschwichtigen, still machen] (geh.):
a) eine Schuld abbüßen, für ein begangenes Unrecht eine Strafe, Buße auf sich nehmen:
eine Schuld, ein Verbrechen s.;
er hat seine Tat/für seine Tat mit dem Leben, mit dem Tode gesühnt;
b) (selten) ein begangenes Unrecht bestrafen, um es den Schuldigen sühnen (a) zu lassen:
das Gericht hat das Verbrechen durch eine hohe Strafe gesühnt.

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süh|nen <sw. V.; hat [mhd. süenen, ahd. suonan, viell. eigtl. = beschwichtigen, still machen] (geh.): a) eine Schuld abbüßen, für ein begangenes Unrecht eine Strafe, Buße auf sich nehmen: eine Schuld, ein Verbrechen s.; er hat seine Tat/für seine Tat mit dem Leben, mit dem Tode gesühnt; b) (selten) ein begangenes Unrecht bestrafen, um es den Schuldigen ↑sühnen (a) zu lassen: Die Gerichte haben jetzt den größten Teil der NS-Verbrechen gesühnt (Spiegel 35, 1978, 32); Majestätsbeleidigungen wurden noch mit Festungshaft gesühnt (Remarque, Obelisk 263).

Universal-Lexikon. 2012.