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Ma|schi|ne|rie 〈f. 19〉
1. Gruppe von verschiedenen zusammenarbeitenden Maschinen
2. 〈Theat.〉 alle maschinellen Bühneneinrichtungen (Bühnen\Maschinerie)
3. 〈fig.〉 Getriebe, Räderwerk
● in die \Maschinerie der Justiz, der Verwaltung geraten 〈fig.〉 [<frz. machinerie; → Maschine]
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1.
a) [komplizierte, aus mehreren zusammenarbeitenden Teilen bestehende] maschinelle Einrichtung:
eine genial ausgedachte M.;
b) (Theater) maschinelle Bühneneinrichtungen.
2. (bildungsspr. abwertend) System, in dem bestimmte Vorgänge automatisch ablaufen u. ein Eingreifen nur schwer od. gar nicht möglich ist:
in die gnadenlose M. der Justiz geraten.
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Maschinerie
die, -/...'ri|en, 1) allgemein: (komplizierte) maschinelle Einrichtung; 2) bildungssprachlich abwertend für: System automatisch ablaufender Vorgänge, in die man nicht oder nur schwer eingreifen kann.
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Ma|schi|ne|rie, die; -, -n [zu ↑Maschine]: 1. a) [komplizierte, aus mehreren zusammenarbeitenden Teilen bestehende] maschinelle Einrichtung: eine einfache, genial ausgedachte M.; (Sie) führte mich zu dem Tisch, auf dem die M. stand, um die Daumenabdrücke der Transitäre festzuhalten (Seghers, Transit 210); b) (Theater) maschinelle Bühneneinrichtungen. 2. (bildungsspr. abwertend) System, in dem bestimmte Vorgänge automatisch ablaufen u. ein Eingreifen nur schwer od. gar nicht möglich ist: die seelenlose M. des Staatsapparates; Am nächsten Tag erst begann sich die komplizierte M. der ... Polizei in Bewegung zu setzen (Prodöhl, Tod 180); Die Sachzwänge, das Gefeilsche in diesem Machtzentrum der Brüsseler M. kennt keiner besser als er (Zeit 12. 12. 97, 3); in die gnadenlose M. der Justiz geraten.
Universal-Lexikon. 2012.