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Grun|die|rung 〈f. 20〉
1. das Grundieren
2. erster Anstrich einer Fläche, auf den die weiteren Anstriche aufgebracht werden
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Grun|die|rung, die; -, -en:
1. das Grundieren.
2. erster Anstrich; unterste Farb- od. Lackschicht, mit der etw. versehen wird, ist:
die G. ist noch nicht getrocknet.
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Grundierung,
1) bildende Kunst: Malgrund, auf Leinwand oder andere Bildträger aufgebrachte Beschichtung, die aus Pigmenten und Bindemitteln zusammengesetzt ist. Sie ermöglicht eine gute Haftung der Malschicht, tilgt Unebenheiten und vermag die Wirkung der Farbe zu steuern. Die Grundierung wurde meist in mehreren Schichten aufgetragen. Seit dem 16. Jahrhundert kam auch farbige Grundierung zur Anwendung.
2) Technik: auf Bauelemente und Konstruktionsteile aufgetragener Grundanstrich, der v. a. zur Untergrundvorbehandlung und -verbesserung dient. Als Grundierungsmittel, mit denen die Bauteile bestrichen oder getränkt werden, dienen v. a. Haftgrund- und Korrosionsschutzmittel (z. B. zur Vorbehandlung von Metallen), dünnflüssige Einlassmittel (zur Festigung stark saugender Untergründe), Imprägniermittel (zur Vorbehandlung von Holz) sowie Absperrmittel, die eine Beeinflussung des folgenden Anstrichs durch das Untergrundmaterial verhindern.
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Grun|die|rung, die; -, -en: 1. das Grundieren: schon bei der G. hätte er etwas sorgfältiger arbeiten müssen. 2. erster Anstrich; unterste Farb- od. Lackschicht, mit der etw. versehen wird, ist: die G. ist noch nicht getrocknet.
Universal-Lexikon. 2012.