Akademik

Anrecht
Recht; Anspruch

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An|recht ['anrɛçt], das; -[e]s, -e:
Recht, Anspruch auf etwas (was einem zusteht):
sie hat ein Anrecht auf Unterstützung.
Syn.: Anwartschaft, Berechtigung.

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Ạn|recht 〈n. 11
1. Recht, Anspruch
2. 〈Theat.〉 Platzmiete, Abonnement
● ein \Anrecht auf etwas erwerben; ein \Anrecht auf etwas haben; ein \Anrecht für die Oper haben

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Ạn|recht , das; -[e]s, -e:
Recht auf etw., was einem zusteht; Anspruch:
sie hat, besitzt ein altes A. auf diese Wohnung;
sein A. geltend machen;
auf sein A. verzichten.

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Ạn|recht, das; -[e]s, -e: 1. Recht auf etw., was einem zusteht; Anspruch: sie hat, besitzt ein altes A. auf diese Wohnung; sein A. geltend machen; auf sein A. verzichten; Die Katze schlief weiter, in dem sicheren Bewusstsein, dass sie ... ein verbrieftes A. darauf habe, ihren Lebensunterhalt vorgesetzt zu bekommen (Tucholsky, Werke II, 298). 2. [Theater-, Konzert]abonnement: wir bitten unsere Abonnenten, ihr A. bis zum 1. September zu erneuern.

Universal-Lexikon. 2012.