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Will|kür ['vɪlky:ɐ̯], die; -:Verhaltensweise, die ohne Rücksicht auf andere nur den eigenen Wünschen und Interessen folgt:
sie waren der Willkür eines launischen Vorgesetzten ausgeliefert.
Zus.: Beamtenwillkür, Unternehmerwillkür.
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Wịll|kür 〈f.; -; unz.〉 Handeln nach eigenem Gutdünken ohne Rücksicht auf Gesetze od. auf die anderen, bes. die Untergebenen, Selbstherrlichkeit, Laune ● jmds. \Willkür preisgegeben sein; jmdn. der \Willkür seiner Feinde preisgeben [<mhd. wilkür, willekür „Willenswahl, freier Wille“; → Wille, Kür]
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Wịll|kür , die; - [mhd. wil(le)kür, aus ↑ Wille u. ↑ Kür, eigtl. = Entschluss, Beschluss des Willens (= freie Wahl od. Entschließung)]:
die allgemein geltenden Maßstäbe, Gesetze, die Rechte, Interessen anderer missachtendes, an den eigenen Interessen ausgerichtetes u. die eigene Macht nutzendes Handeln, Verhalten:
politische, staatliche W.;
das ist die reine W.;
überall herrschte W.;
der W. eines andern ausgeliefert sein;
von der W. anderer abhängig sein.
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Wịll|kür, die; - [mhd. wil(le)kür, aus ↑Wille u. ↑Kür, eigtl. = Entschluss, Beschluss des Willens (= freie Wahl od. Entschließung)]: die allgemein geltenden Maßstäbe, Gesetze, die Rechte, Interessen anderer missachtendes, an den eigenen Interessen ausgerichtetes u. die eigene Macht nutzendes Handeln, Verhalten: schrankenlose, gesetzlose, hemmungslose, brutale, absolutistische W.; das ist die reine W.; überall herrschte W.; die W. der Herrschenden eindämmen; der W. eines andern preisgegeben sein; der Schriftsetzer Kiefer berichtete über die Härte der Strafen und die W. der Verhandlungsführung (Kühn, Zeit 59); von der W. anderer abhängig sein; Es ... wird genährt von der Sehnsucht nach Freiheit von fürstlicher W. (Stern, Mann 355).
Universal-Lexikon. 2012.