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Autobahn
Fernverkehrsstraße; Bundesfernstraße; Überlandstraße; Schnellstraße

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Au|to|bahn ['au̮toba:n], die; -, -en:
für Kraftfahrzeuge gebaute Straße mit mehreren Fahrbahnen:
eine vierspurige Autobahn; auf der Autobahn A 5 in Richtung Basel fahren.
Syn.: Schnellstraße.
Zus.: Bundesautobahn, Stadtautobahn.

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Au|to|bahn 〈f. 20nur für Kraftfahrzeuge vorgesehene vier- od. mehrspurige Straße mit Mittelstreifen

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Au|to|bahn , die:
Schnellstraße, die kreuzungsfrei u. zwei- od. mehrspurig nur für bestimmte Kraftfahrzeuge zugelassen ist.

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Autobahn,
 
Schnellverkehrsstraße, die mit getrennten Richtungsfahrbahnen kreuzungsfrei geführt wird. Die Autobahnen sind in Deutschland nur für Kraftfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h zugelassen. Es besteht ein generelles Wende-, Halte- und Rückwärtsfahrverbot. Die zwei- oder mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen sind durch einen meist bepflanzten, oft mit Leitplanken und Blendschutzeinrichtungen versehenen Mittelstreifen voneinander getrennt. Zum Übergang auf das übrige Straßennetz dienen Anschlussstellen, zum Übergang von einer Autobahn auf eine andere in mehreren Ebenen angelegte kreuzungsfreie Verteilerbauwerke (Autobahnkreuz, Autobahndreieck), zur Ein- und Ausmündung einer Autobahn in eine andere kreuzungsfreie Abzweigungen. In Stadtgebieten gibt es Stadtautobahnen (z. B. in Berlin, Düsseldorf), die zum Teil als Hoch- oder Tiefstraßen errichtet wurden.
 
Die Autobahnen sind so angelegt, dass sie einen »fließenden« Verkehr mit hohen Geschwindigkeiten ermöglichen, was bei neueren Autobahnen durch Steigungen möglichst unter 4 % sowie durch Brücken, Tunnel u. a. erreicht wird. Der auf- und abfahrende Verkehr wird auf Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen ein- oder ausgeführt. Der Sicherheit und dem Verkehrsfluss dienen Standstreifen für Pannenfahrzeuge, Zusatzfahrstreifen an Steigungen für den Schwerlastverkehr, Leitplanken, Leitpfosten mit Reflektoren, getrennt angelegte Park- und Rastplätze, Markierungseinrichtungen, großflächige, häufig beleuchtete Beschilderung (auch mit ferngesteuerter Wechselanzeige zur Verkehrsregelung bei Stauungen), Nebelwarneinrichtungen, zum Teil Fahrbahnbeleuchtung bei Stadtautobahnen. An längeren Baustellen wird der Verkehr auf zum Teil verengten Fahrsstreifen(Stahlflachstraßen) für Personenkraftwagen möglichst vierstreifig aufrechterhalten. Zur Autobahn gehören Tankstellen und Raststätten (auch Motels), Fernsprech-Notrufsäulen in Abständen von 2 km, vereinzelt Blutkonservendepots, Polizeiposten, außerdem Autobahnmeistereien, die für die Instandhaltung und Verkehrssicherheit sorgen, und Fernmeldemeistereien, die für die Verkehrsbeeinflussung und -lenkung verantwortlich sind. Die Fahrbahndecken werden in Beton- oder bituminöser Bauweise hergestellt, die Fahrbahnbefestigung frostsicher ausgebaut. Auf fast allen Autobahnen gelten besonders aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes Höchstgeschwindigkeiten; die Bundesrepublik Deutschland hat 1974 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.
 
Geschichte:
 
Die 1909 in Berlin gegründete Automobil-Verkehrs- und Übungsstraßen-GmbH begann 1913 mit dem Bau der Avus, der 1921 abgeschlossen war. Mit dem Bau der ersten europäischen Autobahn von Köln nach Bonn wurde 1928 begonnen; sie konnte 1932 dem Verkehr übergeben werden; 1933 wurde mit dem Bau von zwei Nord-Süd- und zwei Ost-West-Verbindungen begonnen. Die erste Reichsautobahn (Strecke Frankfurt am Main-Darmstadt) wurde 1935 eröffnet. Bei Kriegsende hatte das Autobahnnetz eine Länge von 2 100 km. Die in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Reichsautobahnen wurden 1949 Eigentum des Bundes (Bundesautobahn, Abkürzung BAB), sie werden von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet. Gemäß dreier Vierjahrespläne wurden die Autobahnen bis 1. 1. 1966 auf 3 378 km ausgedehnt; der weitere Ausbau wird seit 1986 in Bedarfsplänen (Änderung des Straßenbaunetzes) geregelt, der im regelmäßigen Turnus auf die veränderten Verkehrsverhältnisse hin überprüft und angepasst wird. Dabei schließt die Prüfung die Belange der Raumordnung, des Umweltschutzes und des Städtebaues ein. Am 1. 1. 2000 hatte das Autobahnstreckennetz in Deutschland eine Länge von 11 500 km. In den nächsten Jahren sollen folgende Autobahnprojekte fertig gestellt werden: A 71 Erfurt-Autobahndreieck Suhl im Zuge der Autobahn Erfurt-Schweinfurt (2003), A 20 Lübeck-Stettin (2005), A 38 Göttingen-Halle (2005) und A 4 Weißenberg-Görlitz (Bundesgrenze) im Zuge der Autobahn Eisenach-Görlitz (2005). - In der DDR wurden die Reichsautobahnen Staatseigentum; die Verwaltung oblag seit 1954 der Hauptverwaltung des Straßenwesens. - Österreich besitzt Autobahnen mit einer Gesamtlänge von 1 613 km; in der Schweiz sind es 1 642 km (Stand 1. 1. 1999).

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Au|to|bahn, die: durch Mittelstreifen in zwei Fahrbahnen getrennte, mehrspurige, kreuzungsfreie Schnellstraße, die nur für bestimmte Kraftfahrzeuge zugelassen ist.

Universal-Lexikon. 2012.