Ratenkredit
* * *
Teil|zah|lungs|kre|dit, der:
Kredit, der in festgesetzten Raten zurückgezahlt wird.
* * *
Teilzahlungskredit,
im weiteren Sinn ein Bankkredit an Konsumenten, der in Raten getilgt wird (Ratenkredit); im engeren Sinn Kredit, der streng zweckgebunden ist und in der Regel nicht bar ausgezahlt wird. Dabei werden drei Formen von Teilzahlungskrediten unterschieden: Beim A-Geschäft wird dem Kreditnehmer von einem Teilzahlungskreditinstitut direkt ein Kredit eingeräumt, meist in Form von Kauf- oder Kreditschecks, die bei Vertragsunternehmen der Bank (Hersteller, Händler) einzulösen sind beziehungsweise in Zahlung gegeben werden. Das B-Geschäft ist ein Teilzahlungskreditgeschäft besonders zur Finanzierung des Kaufs langlebiger Gebrauchsgüter, bei dem für Kredite an die Käufer auch der Verkäufer haftet. Voraussetzung ist ein Rahmenfinanzierungsvertrag zwischen Teilzahlungsbank und Verkäufer, aufgrund dessen die Bank sich verpflichtet, Kunden des Verkäufers Kredit einzuräumen. Das C-Geschäft umfasst Kredite an Konsumenten und Gewerbetreibende zur Finanzierung von Kraftfahrzeugen, Maschinen u. a. meist durch ein Darlehen unter Mithaftung des Verkäufers. Zur Besicherung der Rückzahlungsraten werden Teilzahlungswechsel ausgestellt, die der Käufer zu akzeptieren hat. Die Bedeutung der Teilzahlungskredite (im engeren Sinn) ist zugunsten persönlicher Ratenkredite, die mehr auf die Person des Schuldners als auf das Finanzierungsobjekt abgestellt sind, zurückgegangen. (Verbraucherkreditgesetz)
* * *
Teil|zah|lungs|kre|dit, der: Kredit, der in festgesetzten Raten zurückgezahlt wird.
Universal-Lexikon. 2012.