Akademik

Kuratel
unter Aufsicht; Vormundschaft; Pflegschaft

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Ku|ra|tel 〈f. 20
1. 〈veraltet〉 Pflegschaft, Vormundschaft
2. 〈fig.; geh.〉 Bevormundung, Kontrolle, Überwachung
● unter \Kuratel stehen; jmdn. unter \Kuratel stellen [<mlat. curatela „Vormundschaft, Pflegschaft“; vermutl. Zusammenfall von lat. curatio „Fürsorge“ (zu cura „Sorge“) + tutela „Fürsorge, Obhut“]

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Ku|ra|tel, die; -, -en [mlat. curatela, wohl Zusb. aus lat. curatio = Fürsorge u. tutela = Fürsorge, Obhut] (österr. Rechtsspr., sonst veraltend):
Vormundschaft:
eine K. beantragen;
unter K. stehen;
man ließ ihn unter K. stellen.

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Kuratel
 
[mittellateinisch] die, -/-en, veraltet für: Vormundschaft, Pflegschaft; im österreichischen ABGB noch (§§ 187 f.) verwendet.
 

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Ku|ra|tel, die; -, -en [mlat. curatela, wohl Zusb. aus lat. curatio = Fürsorge u. tutela = Fürsorge, Obhut] (Rechtsspr. veraltend): Vormundschaft: eine K. beantragen; unter K. stehen; man ließ ihn unter K. stellen; Ü ... nimmt die Partei ihre Künstler jetzt wieder stärker unter K. (kontrolliert sie stärker, bevormundet sie; Spiegel 47, 1973, 102).

Universal-Lexikon. 2012.