* * *
geistiges Eigentum,
Zuordnungsbegriff für geistige Werte (geistige Schöpfungen, Immaterialgüterrechte). Das bürgerliche Recht kennt nur das Eigentum an Sachen. Der Schutz des geistigen Eigentums wird v. a. im Urheberrecht, im Patentrecht und im Recht der unerlaubten Handlung erreicht.
Universal-Lexikon. 2012.