Akademik

Patentrecht
gewerbliche Schutzrecht

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Pa|tẹnt|recht 〈n. 11; unz.〉 alle Vorschriften zur Regelung der mit Patenten zusammenhängenden Rechtsfragen

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Pa|tẹnt|recht, das:
1. <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften zur Regelung der mit ↑ Patenten (1) zusammenhängenden Fragen.
2. Recht auf die Nutzung eines Patents.

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Patẹnt|recht,
 
zum einen diejenigen Rechte, die dem Patentinhaber aus dem Patent zustehen; zum anderen alle Normen (besonders Gesetze, internationale Abkommen), die das Patent und die mit ihm verbundenen Rechtsverhältnisse betreffen.

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Pa|tẹnt|recht, das: 1. Gesamtheit der Rechtsvorschriften zur Regelung der mit Patenten (1) zusammenhängenden Fragen. 2. Recht auf die Nutzung eines Patents.

Universal-Lexikon. 2012.