Akademik

Bildungsurlaub
Fortbildungsurlaub; Bildungsfreistellung

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Bịl|dungs|ur|laub 〈m. 1Urlaub mit dem Zweck, sich weiterzubilden

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Bịl|dungs|ur|laub, der:
Urlaub zum Zweck der Weiterbildung.

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Bildungsurlaub,
 
der insbesondere der politischen und beruflichen Weiterbildung des Arbeitnehmers dienende Urlaub, der zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt wird. Gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung haben die Arbeitnehmer aufgrund landesrechtlicher Regelungen in den meisten Bundesländern (z. B. Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen). Bundeseinheitlich ist der Bildungsurlaub nur für Betriebsratsmitglieder geregelt, die in ihrer vierjährigen Amtszeit Anspruch auf drei Wochen (in bestimmten Fällen vier Wochen, § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz) bezahlten Bildungsurlaub haben. Daneben hat Bildungsurlaub als tarifpolitische Forderung der Gewerkschaften Eingang in zahlreiche Tarifverträge gefunden.

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Bịl|dungs|ur|laub, der: Urlaub zum Zweck der Weiterbildung.

Universal-Lexikon. 2012.