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Zustimmungsgesetz
Zustimmungsgesetz,
 
in Deutschland Gesetz, zu dem nach Verabschiedung durch den Bundestag die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist (Gesetzgebungsverfahren). Bei Zustimmungsgesetzen hat der Bundesrat ein absolutes Vetorecht. Welche Gesetze Zustimmungsgesetze sind, bestimmt das GG; es handelt sich dabei v. a. um Gesetze, die das Verhältnis von Bund und Ländern betreffen. In der Praxis wird die Zustimmungsbedürftigkeit v. a. durch Regelungen der Behördeneinrichtung und des Verwaltungs-Verfahrens nach Art. 84 Absatz 1 GG ausgelöst. Über die Hälfte aller Bundes-Gesetze sind Zustimmungsgesetze; der Bundesrat erhält dadurch v. a. bei unterschiedlichen politischen Mehrheitsverhältnissen in Bundesrat und Bundestag erhöhtes politisches Gewicht. Eine Besonderheit gilt für verfassungsändernde Gesetze, bei denen der Bundesrat seine Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit beschließen muss.

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Zu|stim|mungs|ge|setz, das: Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Universal-Lexikon. 2012.