Wirtschafts- und Sozial|ausschuss,
Abkürzung WSA, beratendes Gremium der EG, das sich aus Vertretern verschiedener wirtschaftlicher und sozialer Gruppen (z. B. Erzeuger, Landwirte, Verkehrsunternehmer, Arbeitnehmer, Kaufleute, Handwerker, freie Berufe) zusammensetzt. Die 222 Mitglieder des WSA werden vom Rat der EU auf vier Jahre ernannt; die Anzahl der Repräsentanten je Mitgliedstaat hängt von der Größe der Länder ab und ist in Art. 258 EG-Vertrag geregelt. Der WSA kann beziehungsweise muss in bestimmten Fällen vom Rat der EU und von der Europäischen Kommission gehört werden (fakultative beziehungsweise obligatorische Anhörung) und hat zudem das Recht, eigene Stellungnahmen abzugeben. Er umfasst Fachgruppen und Unterausschüsse.
Universal-Lexikon. 2012.