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Wertpapierbereinigung
Wertpapierbereinigung,
 
die Neuordnung der auf Reichsmark lautenden Wertpapiere in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Wertpapierbereinigungsgesetz vom 1. 10. 1949. Die Berechtigten erhielten neue Papiere, die wegen der Währungsreform bei Schuldverschreibungen im Verhältnis 10 : 1 (also zu einem Zehntel des früheren Nennwerts), bei Aktien vielfach 1 : 1 umgestellt wurden. Nach Abschluss der Wertpapierbereinigung (Stichtag 31. 12. 1964) konnten keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Universal-Lexikon. 2012.