wassergefährdende Stoffe,
nach dem Wasserhaushaltsgesetz Bezeichnung für feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die nachhaltig Oberflächen- und Grundwasser nachteilig verändern. Für die Bewertung eines wassergefährdenden Stoffes werden die Toxizität gegenüber Säugetieren, Fischen und Bakterien sowie die biologische Abbaubarkeit und das Langzeitverhalten ermittelt. Die Stoffe werden nach ihrem Wassergefährdungspotenzial in vier Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt: WGK 3: stark wassergefährdende Stoffe (z. B. Altöle, Benzol, Mercaptane), WGK 2: wassergefährdende Stoffe (z. B. Chlor, Phenol), WGK 1: schwach wassergefährdende Stoffe (z. B. Essigsäure, Schwefelsäure), WGK 0: im Allgemeinen nicht wassergefährdende Stoffe (z. B. Aceton, Äthanol). In Wassergewinnungsgebieten besteht oftmals ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen.
Universal-Lexikon. 2012.