USK
[Abk. für Unterhaltungs SoftwareSelbst-Kontrolle], gutachterliche Stelle für die »Prüfung interaktiver Medien und freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft«, die vom Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e. V. (fjs) in Berlin getragen wird. Die USK wurde 1994 gegründet. Sitz von Gutachterstelle und Verein ist Berlin. Die gutachterliche Tätigkeit wird in Zusammenarbeit mit dem Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e. V. (VUD) ausgeübt. Im Beirat der USK sind auch Vertreter von Bund und Ländern sowie des Jugendschutzes und der Fachöffentlichkeit eingebunden. Die USK steht im fachlichen Austausch mit der Bundesprüfstelle für Jugend gefährdende Schriften.
Die USK wird auf Antrag eines Herstellers und auf freiwilliger Basis aktiv, allerdings haben sich die Mitglieder des VUD zu einer Prüfung ihrer Produkte - v. a. Computer- und Videospiele (Spiel) - vor der Veröffentlichung verpflichtet. Die Gutachter selbst arbeiten unabhängig und ehrenamtlich und dürfen nicht in der Hardware- oder Software-Industrie tätig sein. Das Ergebnis der Prüfung ist die Festlegung einer Altersgrenze, oberhalb der eine Gefährdung von Kinder bzw. Jugendlichen nicht gegeben ist. Bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen kann auch eine vollständige Zurückweisung erfolgen.
Universal-Lexikon. 2012.