TA Abfall
[TA Abkürzung für techn. Anleitung], Verwaltungsvorschrift vom 12. 3. 1991, in der die technischen Anforderungen an die Beseitigung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Sonderabfall) nach dem Stand der Technik festgelegt und den Verwaltungsbehörden der Bundesländer verbindlich vorgegeben werden; sie nimmt auf diese Weise entscheidenden Einfluss auf die Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen. Die TA Abfall soll gewährleisten, dass die Entsorgung von Abfällen in allen Schritten umweltverträglich ist und auch langfristig keine Umweltschäden auftreten können. Für die einzelnen Abfallarten gibt es spezielle Behandlungs- beziehungsweise Entsorgungskonzepte. So dürfen auf oberirdischen Deponien nur solche Abfälle abgelagert werden, die keine Gefahr mehr für Grundwasser und Luft darstellen. Unterirdisch abgelagert werden müssen Abfälle mit auslaufbaren Inhaltsstoffen. Alle übrigen Abfälle sind chemisch-physikalisch oder thermisch vorzubehandeln, sodass sie entweder wieder verwertbar sind oder gefahrlos abgelagert werden können. - Die TA Abfall ist Teil eines Gesamtkonzeptes der Abfallwirtschaft, das sich in ständiger Entwicklung befindet.
Universal-Lexikon. 2012.