Supra|nationalität,
Überstaatlichkeit; der Begriff kann als Spezialfall von »Internationalität« aufgefasst werden und wird v. a. für die Europäischen Gemeinschaften verwendet, deren Recht als eine neue Kategorie zwischen staatlichem Recht und Völkerrecht betrachtet wird. Kennzeichnend für supranationale Organisationen ist der relativ höhere Grad an Opfern von Souveränität der Mitgliedstaaten zugunsten einer supranationalen Gemeinschaft. Die Organe der supranationalen Organisationen sind von Weisungen weitgehend unabhängig und können ihnen übertragene Hoheitsrechte selbstständig gegenüber Bewohnern der Mitgliedstaaten ausüben, z. B. in der Rechtsprechung.
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Su|pra|na|ti|o|na|li|tät, die; -: Überstaatlichkeit: Was die Formen einer möglichen S. betrifft, so hatten sie (= die Ostdeutschen) ihre eigenen Erfahrungen hinter sich (Woche 2. 1. 98, 10).
Universal-Lexikon. 2012.