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Stromsteuer
Stromsteuer,
 
eine im Zuge des so genannten »Einstiegs in die ökologische Steuerreform« zum 1. 4. 1999 eingeführte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Der Steuersatz für private Haushalte und sonstige (nichtbegünstigte) Gewerbe betrug zunächst 20 DM/MWh, 2000 25 DM/MWh und 2001 30 DM/MWh. Seit 2002 beträgt der Steuersatz 17,90 /MWh, er soll 2003 auf 20,50 /MWh steigen. Von der Stromsteuer befreit ist Strom aus erneuerbaren Energieträgern (Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Wasserkraft u. a.), aus Gas- und Dampfturbinenkraftwerken und aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Steuerermäßigungen v. a. für öffentliche Verkehrsmittel, produzierendes Gewerbe und Landwirtschaft.

Universal-Lexikon. 2012.