Ständeklausel,
die in einseitiger Deutung des Aristoteles von den Renaissance- und Barockpoetiken bis hin zu J. C. Gottsched erhobene Forderung, nach der in der Tragödie die Hauptpersonen zum Zweck einer angemessenen Fallhöhe nur von hohem, in der Komödie dagegen nur von niederem Stand sein durften. Die wachsende Emanzipation des bürgerlichen Selbstbewusstseins führte zur Überwindung der Ständeklausel, im französischen Drama des 17. Jahrhunderts durch Molière, dann im bürgerlichen Trauerspiel, dessen Theoretiker (v. a. G. E. Lessing) sich u. a. auch auf das elisabethanische Drama beriefen.
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Stạ̈n|de|klau|sel, die (Literaturw.): Auflage, Festsetzung, dass in einer Tragödie die Hauptpersonen nur von hohem, in der Komödie nur von niederem Stand sein dürfen.
Universal-Lexikon. 2012.