Staatshandelsländer,
Länder, in denen der Außenhandel ausschließlich über staatliche Außenhandelsmonopole abgewickelt wird. Bei den Staatshandelsländern handelt es sich in der Regel um Länder mit zentraler Planwirtschaft und Valutamonopol. Zu dieser Ländergruppe wurden bis zum Beginn der politischen und wirtschaftlichen Reformen in Mittel- und Osteuropa (Ende der 80er-/Anfang der 90er-Jahre) alle Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sowie China und Nord-Korea gezählt. In der deutschen amtlichen Statistik werden die ehemaligen europäischen Staatshandelsländer seit 1992 als mittel- und osteuropäische Reformländer bezeichnet. (Ost-West-Handel)
Universal-Lexikon. 2012.